Tourismus.
Nicht ohne Stolz vermerkt eine offizielle Studie, dass von den US-amerikanischen und kanadischen Urlaubern weit über 90% wieder nach Florida kommen möchten. Jährlich verbringen über 75 Mio. Menschen ihren Urlaub im Sunshine State. Jeder fünfte USA- Besucher aus Übersee verbringt zumindest einen Teil seines USA- Aufenthaltes in Florida. In guten Jahren kommen rund 6 Mio. Besucher aus Übersee nach Florida, darunter etwa eine halbe Million aus dem deutschsprachigen Raum. Highlights wie die Traumstrände an der Atlantik- und an der Golfküste, die Mega Vergnügungsparks im Raum Orlando, der US-Weltraumbahnhof Cape Canaveral, Miami und Miami Beach sowie die Everglades und die Keys lassen den Zustrom von Touristen nicht abreißen. Mittlerweile hängen im "Sunshine State" über 2 Mio. Arbeitsplätze direkt oder indirekt vom Tourismus ab. Die sog. Weiße Industrie konnte allein im Jahr 2004 Einnahmen in Höhe von rund 57 Mrd. US$ verbuchen.
Anreise.
Wer eine Reise in die USA plant, sollte vorab unbedingt die tagesaktuellen Informationen der US-Regierung von der US-Botschaft im jeweiligen Heimatland (Auskunft, Botschaften) einholen.Grundsätzlich benötigt man für die Einreise in die USA einen Reisepass und ein Visum. Deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver Program (VWP) der USA teil und können als Touristen oder Geschäftsreisende im Regelfall bis zu einer Dauer von 90 Tagen ohne Visum in die USA einreisen, sofern sie mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von maximal 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können. Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Program der USA qualifiziert sind, können auch Transits vornehmen.
Für die Einreise in die USA benötigt jeder Reisende einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass. Dies gilt auch für Kinder, denn Kinderausweise oder entsprechende Einträge in den Dokumenten der Eltern werden nicht mehr akzeptiert.
Bei der Einreise wird von jedem Reisenden ein digitaler Abdruck der Zeigefinger sowie ein digitales Porträtfoto angefertigt. Bei der Ausreise erfolgt dieselbe Prozedur, um abzugleichen, dass diselbe Identität zwischen der ein- und ausreisenden Person besteht.
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nur für Personen möglich, die mit Visum eingereist sind. Der Tag, an dem man spätestens die USA wieder verlassen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt.
Visumpflicht.
In vielen Fällen ist bei der Einreise in die USA ein Visum erforderlich. Dazu gehören: Personen, die nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen, Personen, die eine Ausbildungsstätte besuchen wollen, Teilnehmer an Austauschprogrammen, Personen, die in den USA eine (auch nur vorübergehende) Tätigkeit ausüben wollen (dies gilt auch für Journalisten und Au-pair-Mädchen!), Personen, die eine Forschungsarbeit durchführen, die in den USA heiraten und anschließend dort wohnen wollen.Bei der Grenzkontrolle müssen genügend finanzielle Mittel nachgewiesen werden können. Diese müssen ausreichen, um einen USA-Aufenthalt bestreiten bzw. ein Weiter- oder Rückreiseticket besorgen zu können.
Ein Impfzeugnis wird nur dann verlangt, wenn man aus gefährdeten Gebieten in die USA einreist. Es ist in jedem Falle ratsam, sich vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat über die neuesten Vorschriften zu erkundigen.
Wer seinen Hund in die USA mitnehmen will, hat ein tierärztliches Gesundheits- und Tollwutimpfzeugnis vorzulegen, das mindestens einen Monat bzw. maximal 12 Monate vor der Abreise ausgestellt sein muss und nicht länger als ein Jahr gilt. Für alle anderen Haustiere wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Vorschriften teilen die US-Botschaften mit.
Wer in den Vereinigten Staaten selbst ein Auto steuern will, muss einen gültigen nationalen Führerschein vorweisen können. Der nicht unbedingt notwendige, aber oft hilfreiche internationale Führerschein wird nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein anerkannt.
Zollbestimmungen.
Bei der Einreise sind eine Immigration Card (Einreiseerlaubnis) sowie eine Customs Declaration (Zollerklärung) auszufüllen. Zollfrei eingeführt werden dürfen Gegenstände des persönlichen Bedarfs(u.a. Kleidungsstücke, Toilettenartikel), Schmuck, Foto- und Filmapparate, Filme, Fernglas, Reiseschreibmaschine, tragbares Radio-, Tonhand- und Fernsehgerät, Sportausrüstung, Kfz (bis 1 Jahr); für über 21-jährige Erwachsene 1 Quart (ca. 1l) alkoholische Getränke, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 3 US-Pfund (lbs; ca. 1350g) Tabak. Zusätzlich können pro Person Geschenke bis zum Gegenwert von 100 US-Dollar (Alkohol und Zigaretten sind davon ausgenommen) eingeführt werden. Strengstens verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen, Süßigkeiten und Obst.
Zollfrei sind alle bereits in die Vereinigten Staaten von Amerika mit genommenen persönlichen Gebrauchsgegenständen (siehe oben), ferner Reiseandenken bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro. Darüber hinaus sind zollfrei: für Personen über 15 Jahre 500g Kaffee oder 200g Pulverkaffee und 100 g Tee oder 40g Teeauszüge, 50g Parfüm und 0,25l Toilettenwasser sowie für Personen über 17 Jahre 1l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% Alkohol oder 2l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% Alkohol oder 2l Schaumwein und 2l Wein sowie 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak.
Reist man von einem EU-Land wieder nach Deutschland oder Österreich ein, so sind die Mengen dort erworbener und zollfrei einführbarer Waren (bes. Genussmittel) größer.
Für die Schweiz gelten folgende Freimengengrenzen: 250g Kaffee, 100g Tee, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak, 2l alkoholische Getränke bis 15 Vol-% und 1l alkoholische Getränke über 15 Vol.-%. Souvenirs dürfen bis zu einem Wert von 300 CHF (sfr) zollfrei eingeführt werden.